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Illustration zur steuerlichen Prüfung von Krypto-Transaktionen durch Finanzämter mit Fokus auf Nachweispflichten und Selbstanzeige.

Finanzamt Außenprüfung Krypto-Transaktionen: Schreiben aus Baden-Württemberg und die richtigen Schritte für Betroffene

Finanzamt Außenprüfung und Prüfung steuerliche Verhältnisse: Was bedeutet das?

In Baden-Württemberg verschicken Finanzämter – insbesondere Ulm, Stuttgart und Singen – derzeit verstärkt Schreiben an Steuerpflichtige, die in Kryptowährungen investiert haben. Diese Briefe tragen häufig Betreffzeilen wie „Prüfung Ihrer steuerlichen Verhältnisse“ oder „Überprüfung im Rahmen der Steueraufsicht“. Hintergrund ist, dass die Behörden umfangreiche Transaktionsdaten von Kryptobörsen erhalten haben und nun abgleichen, ob daraus resultierende Gewinne korrekt in den Steuererklärungen angegeben wurden. Im Fokus stehen zunächst Fälle mit hohen Handelsvolumina (z.B. über 50.000 € Umsatz pro Jahr zwischen 2015 und 2017, doch auch kleinere Anleger können betroffen sein. Diese Entwicklung zeigt klar: Krypto-Transaktionen sind ins Visier der Steuerfahnder geraten, und das Finanzamt fordert nun Rechenschaft über eventuell nicht deklarierte Krypto-Gewinne.

Inhalt der Schreiben: Aufforderung zur Unterlageneinreichung und Warnungen

Die aktuellen Schreiben der Finanzämter wirken auf den ersten Blick sachlich und unspezifisch, haben es aber in sich. In dem Finanzamt-Schreiben wird mitgeteilt, dass möglicherweise nicht alle Einkünfte – etwa aus Krypto-Transaktionen – in der Steuererklärung angegeben wurden. Konkret fordert das Finanzamt den Empfänger auf, Unterlagen einzureichen bzw. fehlende Angaben nachträglich zu machen. So soll der Betroffene für bestimmte Zeiträume seine Einkünfte aus Krypto-Geschäften darlegen und Transaktionsnachweise liefern. Meist werden keine Detaildaten vorgegeben – das Schreiben enthält in der Regel keine konkreten Transaktionslisten, sondern überlässt es dem Steuerpflichtigen, alle relevanten Gewinne offen zu legen.

Dabei setzen die Behörden eine knappe Frist für die Antwort. Fehlende oder zu niedrig angegebene Einkünfte sollen innerhalb dieser Frist nacherklärt werden. Zwischen den Zeilen – oder teils ausdrücklich – wird auf drohende Konsequenzen hingewiesen: Wer dieser Aufforderung nicht nachkommt, riskiert ein Steuerstrafverfahren wegen Steuerhinterziehung. Die Schreiben werden oft als „Goldene Brücke“ bezeichnet, da sie letztmalig die Möglichkeit bieten, Versäumnisse zu korrigieren, um einer Strafverfolgung zu entgehen . Wichtig ist: In den meisten Fällen ist zum Zeitpunkt des Schreibens noch kein offizielles Steuerstrafverfahren eingeleitet  – man befindet sich also in einer Vorstufe. In schwerwiegenden Fällen jedoch (etwa bei sehr hohen Beträgen) würden die Behörden direkt über die Bußgeld- und Strafsachenstelle agieren und ein Verfahren eröffnen. Daher sollte man das Schreiben vom Finanzamt als ernstzunehmende Warnung verstehen und entsprechend handeln.

Rechtliche Grundlagen: Abgabenordnung § 208, § 93, § 97, § 193, § 195, § 203

Die Finanzämter stützen diese Krypto-Prüfungen auf verschiedene Paragraphen der Abgabenordnung (AO). Hier ein kurzer Überblick der wichtigsten rechtlichen Grundlagen:

  • § 208 AO (Steuerfahndung) – Dieser Paragraph regelt die Aufgaben der Steuerfahndung. Nach § 208 Abs. 1 Nr. 3 AO ist die Finanzverwaltung beauftragt, unbekannte Steuerfälle aufzudecken – dazu zählen Fälle, in denen Einkünfte (z.B. aus Krypto-Geschäften) nicht erklärt wurden. Die aktuellen Krypto-Prüfungen erfolgen im Rahmen dieser Steuerfahndungs-Aufgabe.
  • § 93 AO (Auskunftspflicht) – Er ermöglicht den Finanzbehörden, Auskünfte von Steuerpflichtigen und Dritten einzuholen. Auf dieser Basis wurden etwa Sammelauskunftsersuchen an Kryptobörsen gestellt. Kryptobörsen mussten daraufhin Kundendaten und Transaktionsinformationen an die Finanzverwaltung übermitteln. Zudem kann das Finanzamt auf Grundlage von § 93 AO vom Steuerpflichtigen selbst Auskünfte verlangen – genau das geschieht in den aktuellen Schreiben.
  • § 97 AO (Vorlage von Unterlagen) – Ergänzend zur Auskunftspflicht regelt § 97 AO die Vorlagepflicht von Unterlagen. Die Finanzbehörde darf die Vorlage von Büchern, Aufzeichnungen und Belegen verlangen. Im Krypto-Kontext heißt das: Das Finanzamt kann Sie auffordern, Handelsunterlagen, Kontoauszüge, Wallet-Adressen und Transaktionsaufstellungen vorzulegen, um die Steuerbarkeit Ihrer Krypto-Einkünfte zu überprüfen.
  • § 193 AO (Außenprüfung) – Dieser Paragraph definiert, wann eine steuerliche Außenprüfung (Betriebsprüfung) zulässig ist. Normalerweise betrifft dies gewerbliche Betriebe, jedoch erlaubt § 193 Abs. 2 Nr. 2 AO auch bei Privatpersonen eine Außenprüfung, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass Steuererklärungen unvollständig sind . Genau das liegt bei nicht deklarierten Krypto-Gewinnen vor. Die Finanzämter können sich also auf § 193 AO berufen, um auch ohne Gewerbebetrieb eine Prüfung durchzuführen, sofern ein Verdacht auf unvollständige Angaben besteht.
  • § 195 AO (Zuständigkeit der Außenprüfung) – Dieser Paragraph stellt klar, dass die zuständige Finanzbehörde (hier Ihr Wohnsitzfinanzamt oder eine beauftragte Behörde) die Außenprüfung durchführt . In der Praxis bedeutet das: Das örtliche Finanzamt (ggf. in Zusammenarbeit mit der Steuerfahndung) ist befugt, Ihre Steuerangelegenheiten im Hinblick auf Kryptowährungen zu prüfen. Auch kann eine andere Behörde mit der Prüfung beauftragt werden, falls nötig (§ 195 AO – Einzelnorm – Gesetze im Internet). In Baden-Württemberg scheint jedoch das jeweilige Wohnsitzfinanzamt (wie Ulm, Stuttgart, Singen) diese Prüfungen initial vorzunehmen.
  • § 203 AO (Abgekürzte Außenprüfung) – Unter bestimmten Umständen kann die Finanzbehörde eine abgekürzte Außenprüfung durchführen. Das heißt, die Prüfung beschränkt sich auf wesentliche Besteuerungsgrundlagen und erfolgt in verkürzter Form. In aktuellen Fällen ordnen Finanzämter mitunter eine Außenprüfung gezielt nur für Kryptogeschäfte eines bestimmten Jahres an – dies kann man als abgekürzte Prüfung nach § 203 AO betrachten. So wurde beispielsweise in einem Schreiben des Finanzamts Stuttgart explizit eine Außenprüfung gemäß § 193 Abs. 2 Nr. 2 AO beschränkt auf die Krypto-Einkünfte des Steuerjahres 2016 angeordnet (eine klassische Anwendung der § 193 i.V.m. § 203 AO) . Für Betroffene bedeutet das, dass nur der konkrete Krypto-Sachverhalt geprüft wird, aber dennoch formell als Außenprüfung läuft.

Zusammengefasst geben diese Rechtsgrundlagen den Finanzämtern weitreichende Befugnisse, Informationen einzuholen und Prüfungen durchzuführen, um Steuerhinterziehung bei Kryptowährungen aufzudecken. Als Empfänger eines solchen Schreibens werden Sie in der Regel in der Anschreiben-Fußnote oder im Text Hinweise auf diese Paragraphen finden, um die amtliche Grundlage der Forderungen zu untermauern.

„Prüfung Ihrer steuerlichen Verhältnisse“ vs. steuerliche Außenprüfung

Wichtig ist, den Charakter dieser Prüfungen richtig einzuordnen. Ein Schreiben mit dem Betreff „Prüfung Ihrer steuerlichen Verhältnisse“ im Zusammenhang mit Kryptowährungen unterscheidet sich von einer routinemäßigen steuerlichen Außenprüfung (Betriebsprüfung):

  • Formeller Ablauf: Eine klassische Außenprüfung wird durch eine förmliche Prüfungsanordnung eingeleitet, in der die zu prüfenden Steuerarten und Jahre benannt sind und die auf §§ 193 ff. AO basiert. Bei den aktuellen Krypto-Schreiben fehlt meist eine solche detaillierte Prüfungsanordnung; stattdessen handelt es sich um eine allgemeine Prüfmitteilung im Rahmen der Steueraufsicht oder Steuerfahndung. Die Behörden prüfen hier gezielt einen Verdacht, ohne gleich den vollen Apparat einer Betriebsprüfung aufzufahren.
  • Umfang der Prüfung: Eine Außenprüfung (etwa bei Unternehmen) erstreckt sich oft über mehrere Jahre und Steuerarten und findet teils vor Ort beim Steuerpflichtigen oder dem Steuerberater statt. Die aktuellen Außenprüfungen in dem Zusammenhang konzentrieren sich ausschließlich auf die Kryptogewinne – häufig sogar nur für ein bestimmtes Jahr. Sie kommt eher einer Aufforderung zur Nachmeldung gleich als einer umfassenden Betriebsprüfung. Es handelt sich faktisch um eine Ermittlungsmaßnahme: Die Behörde hat Hinweise auf nicht versteuerte Einkünfte und fordert den Steuerpflichtigen auf, sich dazu zu erklären. Möglicherweise besteht hier das Risiko, dass ein Sperrgrund für die Abgabe einer wirksamen Selbstanzeige gegeben ist.
  • Behördliche Zuständigkeit: Außenprüfungen werden typischerweise von der Betriebsprüfungsstelle durchgeführt. Die Krypto-Schreiben hingegen stammen meist vom Wohnsitz-Finanzamt selbst oder von der Steuerfahndung innerhalb des Finanzamts. Dies unterstreicht, dass es sich eher um ein Steueraufsichts– bzw. Steuerfahndungs-Verfahren handelt, nicht um eine Routineprüfung. Bei schweren Verdachtsmomenten kann die Bearbeitung an die Bußgeld- und Strafsachenstelle übergehen, was dann explizit als Strafverfahren läuft.
  • Rechtsfolgen und Rechte des Steuerpflichtigen: Bei einer normalen Außenprüfung hat der Steuerpflichtige gewisse Mitwirkungsrechte, es gibt einen Prüfungsabschlussbericht und ggf. Einspruchsmöglichkeiten gegen geänderte Bescheide. Bei der informellen Überprüfung Ihrer Verhältnisse gibt es keinen klassischen Prüfungsbericht – stattdessen endet sie entweder damit, dass der Steuerpflichtige nachträglich Steuern erklärt und zahlt, oder dass bei Nichtmitwirkung ein Strafverfahren eingeleitet bzw. eine Schätzung vorgenommen wird. Die Goldene-Brücke-Schreiben bieten faktisch die Chance, straffrei (oder zumindest mit reduziertem Strafrisiko) reinen Tisch zu machen, bevor eine Außenprüfung oder ein Strafverfahrens eingeleitet wird.

Kurz gesagt: Das Finanzamt-Schreiben zur Krypto-Prüfung ist ein Warn- und Aufklärungsinstrument. Es ist weniger formell als eine Außenprüfung, aber keineswegs unverbindlich. Ignoriert man es, kann schnell aus der “Prüfung Ihrer Verhältnisse” eine formelle Außenprüfung oder direkt ein Steuerstrafverfahren werden. Betroffene sollten die Unterschiede kennen, aber beide Szenarien gleich ernst nehmen.

Konsequenzen bei fehlender oder falscher Reaktion

Wer ein solches Schreiben erhält, steht unter Handlungsdruck. Nicht zu reagieren oder falsche Angaben zu machen, kann gravierende Folgen haben. Die Finanzverwaltung hat bereits deutlich gemacht, was passieren kann, wenn man die Aufforderung zur Kooperation ignoriert:

  • Einleitung eines Steuerstrafverfahrens: Bleibt die Antwort aus, droht zügig die Eröffnung eines Verfahrens wegen Steuerhinterziehung. Wird ein Steuerstrafverfahren eingeleitet, können Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen folgen, je nach Schwere des Falls. Schon der Versuch, die Sache auszusitzen, erfüllt unter Umständen den Tatbestand der Steuerhinterziehung durch Unterlassen.
  • Steuerschätzung zu Ungunsten des Steuerpflichtigen: Das Finanzamt darf Ihre Steuerlast schätzen, wenn Sie keine ausreichenden Unterlagen liefern. In solchen Fällen wird die Schätzung oft hoch angesetzt, um sicher keinen steuerpflichtigen Gewinn zu übersehen. Für den Betroffenen bedeutet das eine möglicherweise deutlich höhere Steuerfestsetzung, als bei korrekter Deklaration nötig wäre.
  • Vollstreckungsmaßnahmen: Zahlt man die geschätzten Steuern dann nicht, können schnell Zwangsmaßnahmen folgen – bis hin zu Kontopfändungen oder anderen Vollstreckungsakten. Spätestens dann wird die Angelegenheit sehr ernst und teuer.
  • Ausschluss der strafbefreienden Selbstanzeige: Sobald ein Ermittlungsverfahren “hinreichend fortgeschritten” ist oder bereits durchs Schreiben die Tat entdeckt wurde, ist eine strafbefreiende Selbstanzeige (§ 371 AO) nicht mehr möglich. Die Goldene Brücke ist dann vergangen – man kann sich nicht mehr straffrei stellen.

Auch eine fehlerhafte oder unvollständige Reaktion ist gefährlich. Wer beispielsweise nur die im Schreiben explizit erwähnten Punkte beantwortet, aber weitere Kryptogewinne weiterhin verschweigt, sitzt auf einer Zeitbombe. Sollte das Finanzamt später auch diese aufdecken (etwa durch weitere Daten oder Nachforschungen), wird die Strafe deutlich härter ausfallen. Eine teilweise Nachmeldung, die sich im Nachhinein als unvollständig herausstellt, kann als versuchte Täuschung gewertet werden – dann ist der Bonus einer freiwilligen Korrektur verspielt. Ebenso führt bewusst falsche Angaben zu einer Verschärfung der Strafmaßes, da dies als aktive Täuschung gilt.

In besonders schweren Fällen können die Behörden noch drastischere Maßnahmen ergreifen. Steuerfahnder dürfen bei Verdacht auf erhebliche Hinterziehung etwa Hausdurchsuchungen durchführen oder Beweismaterial sicherstellen. Im Worst-Case-Szenario reicht die Palette der Konsequenzen von der Einleitung des Strafverfahrens, über Hausdurchsuchungen bis hin zur Zwangsvollstreckung. Spätestens dann ist der Fall vollständig in die strafrechtliche Schiene geraten.

Fazit: Das Ignorieren oder unsachgemäße Beantworten eines solchen Prüfungs-Schreibens ist keine Lösung – es verschlimmert die Lage nur. Die Behörden haben bereits viele Informationen in der Hand. Wer dennoch abwartet oder falsche Fährten legt, riskiert Geldstrafen, hohe Steuernachzahlungen plus Zinsen und in gravierenden Fällen Haftstrafen bis zu 10 Jahren (bei besonders schweren Hinterziehungsfällen) . Dieser Ernst der Konsequenzen sollte jedem bewusst sein, der Post vom Finanzamt wegen Kryptowährungen erhält.

Handlungsempfehlung: Professionelle Unterstützung in Anspruch nehmen

Angesichts der komplexen Sachlage und der erheblichen Risiken gilt als oberste Regel: Nicht alleine agieren! Wenn Sie ein Schreiben vom Finanzamt zu Kryptowährungen erhalten haben, sollten Sie umgehend fachkundigen Rat einholen. Versuchen Sie nicht, das Problem im Alleingang zu bewältigen oder gar durch Nichtstun auszusitzen. Stattdessen ist es ratsam, einen erfahrenen Steuerberater (idealerweise mit Krypto-Expertise) oder einen Fachanwalt für Steuerrecht hinzuzuziehen. Dieser kann Ihre Situation objektiv einschätzen und Ihnen helfen, die richtigen Schritte einzuleiten.

Ein Profi wird zunächst die Echtheit des Schreibens prüfen (es gab vereinzelt Betrugsversuche mit Fake-Briefen, sodass hier ein wachsames Auge wichtig ist). Ist der Brief echt, kann der Steuerberater zusammen mit Ihnen eine Strategie erarbeiten: Was genau fordert das Finanzamt? Welche Unterlagen müssen zusammengestellt werden? Gibt es bereits Anzeichen für ein Strafverfahren oder ist noch eine strafbefreiende Nacherklärung möglich? Wie lässt sich die Antwort fristgerecht und vollständig vorbereiten?

Gerade bei Krypto-Transaktionen ist die Dokumentation oft umfangreich. Ein Fachmann kennt die steuerlichen Fallstricke und weiß, worauf die Behörde besonderen Wert legt. Er kann Ihnen helfen, Transaktionshistorien aus Börsen oder Wallets aufzubereiten und korrekt zu bewerten (z.B. Berechnung von Haltefristen, Gewinnermittlung etc.). Zudem kann der Steuerberater als Puffer zum Finanzamt dienen: Die Kommunikation läuft dann über die Kanzlei, was Ihnen Zeit und Nerven spart und sicherstellt, dass nichts Unbedachtes geäußert wird, was Ihnen schaden könnte.

Unsere Empfehlung: Nehmen Sie das Finanzamt-Schreiben ernst und kontaktieren Sie so schnell wie möglich einen Experten. Zögern Sie nicht, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen – die Kosten dafür stehen in keinem Verhältnis zu den möglichen finanziellen und strafrechtlichen Schäden, die durch falsches Vorgehen drohen. Ein versierter Steuerberater kann oft eine einvernehmliche Lösung mit dem Finanzamt finden, bevor die Situation eskaliert.

Welche Fehler solltest du vermeiden?

🚫 Nicht reagieren: Ignorierst du das Schreiben, riskierst du eine Schätzung durch das Finanzamt – meist zum Nachteil des Steuerpflichtigen.

🚫 Falsche Angaben machen: Falls du unvollständige oder falsche Zahlen angibst, kann dies als versuchte Steuerhinterziehung gewertet werden.

🚫 Die Sache auf die leichte Schulter nehmen: Selbst kleinere Beträge können zu hohen Nachzahlungen und Strafen führen.

Fazit: Jetzt aktiv werden und Krypto-Steuern absichern!

Das Finanzamt erhöht den Druck auf Krypto-Anleger. Wer betroffen ist, sollte nicht abwarten, sondern proaktiv handeln. Haben Sie Post vom Finanzamt wegen Kryptowährungen erhalten? Fühlen Sie sich unsicher, wie Sie reagieren sollen? Wir stehen Ihnen zur Seite. Als erfahrene Berater in Krypto-Steuerfragen unterstützen wir Sie dabei, die geforderten Unterlagen zusammenzutragen, fristgerecht beim Finanzamt einzureichen und dabei Ihre Rechte zu wahren. Lassen Sie sich individuell beraten, bevor Sie antworten – so vermeiden Sie Fehler, die später teuer werden könnten. Kontaktieren Sie uns noch heute für ein unverbindliches Beratungsgespräch.

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